Stiftungsziel und Stiftungskapital

Was fördert die Bürgerstiftung Brühl Gemeinsam für unsere Kinder?

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Ziel der Stiftung ist die Förderung

  • von Bildung und Erziehung
  • der Jugendhilfe
  • und der Hilfe für Flüchtlinge

in der Stadt Brühl. Sie unterstützt Einrichtungen, die die genannten Aufgaben fördern oder verfolgen. Sie vergibt Beihilfen oder ähnliche Zuwendungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendlichen bzw. zur Integration von Flüchtlingen.

Stiftungskapital

Der Sinn einer Stiftung besteht darin, dauerhaft möglichst viel Kapital anzusammeln und risikoarm anzulegen. Das Stiftungskapital selbst darf nicht aufgebraucht werden. Mit den Erträgen des Kapitals (z. B. Zinsen) können dann nachhaltig Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl gefördert werden.

Stiften, Spenden Vererben

Formen der finanziellen Unterstützung gibt es viele. Sie alle sind gemeinnützig und wirken nachhaltig. Als Zustifter erhöht man das Stiftungskapital. Es ist möglich, eine Zustiftung mit persönlichem Namen zu führen. Das Vermögen wird im Sinne der Zustifterin oder des Zustifters verwaltet. Mit einem einmaligen Betrag ab 250,00 € werden Sie Stifterin oder Stifter. Anstatt einer Zustiftung kann die Stiftung auch mit Spenden unterstützt werden. Diese Spenden können dann unmittelbar für die Arbeit der Stiftung eingesetzt werden. Wenn Sie im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags neben Ihren nächsten Angehörigen auch die Menschen in Brühl bedenken, die Hilfe brauchen, können Sie auch durch ein entsprechendes Vermächtnis die Stiftung fördern.

Sowohl die Zustiftungen als auch die Spenden sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuerlich absetzbar.